|
Auf die revolutionären Ereignisse im Februar 1848 in Paris und im März in
Berlin reagierte die mecklenburgische Bevölkerung spontan mit einer starken
antifeudalen und teilweise radikal-demokratischen Bewegung, die in der
Geschichte des Landes bisher einmalig war. In vielen Städten wurden aus allen
Kreisen des Bürgertums Reformvereine gegründet, die weitgehend ohne Abstimmung
untereinander liberale und demokratische Forderungen formulierten. In einigen größeren
Städten entstanden auch radikaldemokratische Arbeitervereine, von denen
teilweise Zeitungen, wie in Schwerin der „Mecklenburgische Bürgerfreund"
herausgegeben wurden. In diesem Blatt, aber auch in Flugschriften entwickelte
sich eine eigenständige Kultur der Revolution, die in Gedichten, Liedern oder
Karikaturen oft anonymer Autoren ihren Ausdruck fand.
Auf dem Lande kam es unter den Landarbeitern und Tagelöhnern zu Massenaktionen,
die sich besonders in der Gegend um Waren im Frühjahr 1848 zu bewaffneten Kämpfen
auswuchsen. Hier standen die Forderungen auf die Schaffung freien bäuerlichen
Eigentums, Reduzierung des Großgrundbesitzes und Abgabe von Land an die
Landarbeiter im Vordergrund. Unter massivem Militäreinsatz wurden diese ländlichen
Aufstände niedergeschlagen. Den mecklenburgischen Regierungen in Schwerin und
Neustrelitz gelang es im Gegensatz zu anderen deutschen Staaten durch
scheinkonstitutionelle Zugeständnisse und einige personelle Veränderungen im
Sinne der bürgerlichen Forderungen ihren eigenen Sturz zu verhindern. Trotzdem
gelang es den Reformern, auch unter dem Vorbild des benachbarten Preußen, das
ständische System aufzuheben, ein demokratisches Wahlrecht, Presse- und
Versammlungsfreiheit und eine bürgerliche Repräsentativverfassung zu
etablieren. Damit waren die Voraussetzungen für einen bürgerlichen
Parlamentarismus geschaffen. Durch langwierige Verhandlungen und kleinliche
parlamentarische Debatten zwischen radikalen Demokraten und gemäßigten
Liberalen kam die verfassungspolitische Entwicklung erst im Oktober 1849 zum Abschluss, als in anderen deutschen Ländern längst der Höhepunkt der
Revolution überschritten war und im benachbarten Preußen bereits die
Konterrevolution gesiegt hatte. Mit deren Hilfe hatte sich bereits auch in
Mecklenburg die ständisch-ritterschaftliche Reaktion gesammelt. Zentrum dieser
Bewegung war Großherzog Georg von Mecklenburg-Strelitz (1779-1860) als ein
Vertreter der extremen Adelsreaktion, der auch durch seine familiären
Beziehungen zum preußischen Königshaus weitgehende Unterstützung erhielt. Aus
diesem Grunde wurde das Urteil über die bürgerliche Verfassung in Mecklenburg
auch im September 1850 im ausländischen Brandenburg gesprochen und ging als
Freienwalder Schiedsspruch in die Geschichte ein. Der Landesgrundgesetzliche
Erbvergleich trat wieder in Kraft und blieb bis 1918 erhalten. Von den in der
Revolution erstrittenen Rechten blieb lediglich das Recht, öffentlich auf der
Straße Tabak rauchen zu dürfen. Die führenden Persönlichkeiten der
Revolution, wie der Anwalt Moritz Wiggers (1816-1894), sein Bruder, der
Theologieprofessor Julius Wiggers (1811-1901), der Juraprofessor Karl Türk
(1800-1887), der Professor Christian Wilbrand (1801-1867), der Boizenburger
Rektor Ludwig Reinhard (1805-1877), der Schweriner Hofbaumeister Georg Adolph
Demmler oder der Literat Julius Polentz (1821-1869) gingen z. T. ihrer Lehrämter
an der Rostocker Universität verlustig und wurden schließlich in einem
Hochverratsprozeß zu mehrjährigen Festungsstrafen verurteilt.
Quelle: Die Geschichte Mecklenburgs; Wolf Krage, Hanrtmut Schmied, Ernst Münch
|